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   BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98   

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BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98 (https://dejure.org/1998,25398)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1998 - 8 B 74.98 (https://dejure.org/1998,25398)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 8 B 74.98 (https://dejure.org/1998,25398)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Zwei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Restitutionsklage - Einbeziehung eines Grundstücks in einen Investitionsvorrangbescheid - Aufhebung des Investitionsvorrangbescheides - Fehlendes Rechtsschutzinteresse infolge Rückübertragung des Grundstücks im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98
    Ist das angefochtene Urteil - wie hier - auf zwei jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt worden, kann im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden tragenden Begründungen eine Frage grundsätzlicher Bedeutung bezeichnet wird und vorliegt (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 74.98
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
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